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Stellungnahmen

Veröffentlicht: 07.02.2021

Veröffentlicht: 13.11.2019

Im Folgenden finden Sie das wortgetreue Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde i. S. Fledermäuse

 

Betr.:  Geplante Motocross-Großanlage der Stadt Kaltenkirchen 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Mit Zustimmung von Herrn Lüders übersende ich Ihnen dessen Stellungnahme zur Fledermauspopulation auf der Fläche der geplanten Motocross-Großanlage der Stadt Kaltenkirchen. 

„Zu dem Fledermausgutachten folgende Anmerkungen:
 
 Michael Göttsche und sein Team sind mir natürlich bekannt und zählen
 zu den sehr guten Fledermausgutachtern. Bislang kenne ich nur fachlich
 angemessene Gutachten aus diesem Büro.
 
 Zu den Untersuchungsergebnissen möchte ich Ihnen gerne meine
 Einschätzung mitteilen.
 
 Art und Umfang der Untersuchung sowie die eingesetzten Geräte
 entsprechen den fachlichen Vorgaben der Behörden für eine solche
 Fragestellung. Allerdings kann man festhalten, dass hier die Nutzung
 des Geländes im Frühjahr und Herbst eines Jahres, also zu den
 Wanderzeiten vieler Fledermausarten, nicht bearbeitet worden sind.
 
 Leider erleben wir das immer wieder, weil das Land SH hier keine
 vernünftigen Vorgaben an die Behörden etc. macht. So werden diese
 Zeitfenster leider durch die Gutachter nicht bearbeitet bzw. bekommen
 dafür auch meistens keine Beauftragung.
 
 Um jedoch einschätzen zu können, wie dieses Gebiet im Jahresverlauf
 durch verschiedene Fledermausarten genutzt wird, müßten auch im
 Frühjahr und Herbst (je nach Witterung schon ab Februar und bis in
 den November hinein) diese Fragen untersucht werden.
 
 Beispielsweise konnten vor allem im August Wasserfledermäuse in
 Gewässernähe registriert werden. Der Anteil dieser Art, aber auch
 weiterer Myotis-Arten, könnte im Herbst und im Frühjahr noch deutlich
 zunehmen. Evtl. gibt es hier auch Wanderbewegungen solcher
 Myotis-Arten in Richtung Segeberger Kalkberghöhle.
 
 Insgesamt konnten ja schon mehrere Fledermausarten nachgewiesen
 werden, was für eine sehr hohe Bedeutung dieses Areals, auch im
 Hinblick auf die Gewässer (Jagdgebiet, "Trinkwasser"), für Fledermäuse
 spricht.
 
 Die Waldbereiche aus ihrer Fotodokumentation zeigen auch
 Misch-/Laubwaldbestand an, der in Kombination mit Grünland und
 Gewässern eine interessante Fläche für viele Fledermausarten darstellt
 und je nach weiterer Entwicklung eher noch an Bedeutung gewinnen
 dürfte.
 
 Vor allem Zwergfledermäuse sind bei jeder Erfassung festgestellt
 worden. Man kann davon ausgehen, dass hier eine lokale Population,
 sprich eine Wochenstube (Weibchen, Jungenaufzucht) regelmäßig jagt.
 Diese Art nutzt gerne Gebäude und lebt vermutlich im Umfeld dieses
 Geländes.
 
 Aus meiner Sicht kann der Aussage des Gutachtens, alle Fledermäuse
 können in die nähere Umgebung ausweichen, so pauschal nicht gefolgt
 werden.
 
 Zu einer Wochenstube/Sommerquartier gehören auch immer die Jagdgebiete
 und Trinkorte etc. der Individuen dieser Kolonie. Dabei muss man davon
 ausgehen, dass es nur sehr selten zu Überschneidungen von Jagdgebieten
 etc. mehrerer Kolonien kommt (wenn das Nahrungsangebot besonders
 ergiebig ist z.B.). Vielmehr nutzt im Sommer jede Kolonie ihre Gebiete
 und duldet keine weiteren Individuen der selben Art in diesen Flächen.
 
 Ziel einer weiblichen Fledermaus in den Sommermonaten ist es ja,
 primär das eigene Überleben und vor allem das Wachstum der
 Jungtiere zu garantieren, Fress-Konkurrenten sind da eher hinderlich.
 
 Zu den Quartieren sei gesagt, dass sich bei einer einmaligen Suche im
 April in und an Gehölzen niemals alle denkbaren Quartieroptionen
 ermitteln lassen. Es wäre gut gewesen, in den Sommermonaten noch
 einmal mit Detektorbegehungen nach schwärmenden Fledermäusen in den
 Gehölzbeständen zu suchen, um hier mehr Sicherheit zu haben. Auch
 stellt sich die Frage nach sogenannten Balzquartieren, die ja meistens
 erst im Herbst von den Männchen bezogen und genutzt werden. Hierzu
 kann man gar keine Aussagen treffen, da diese Frage nicht bearbeitet
 worden ist.
 
 Gebäude sind auf dem Gelände nicht zu finden, die gezeigten Kästen
 erscheinen in der Tat ungeeignet zu sein (Vogelkasten zu hell,
 Fledermauskasten frei hängend und im Wind pendelnd - nichts für
 Fledermäuse).
 
 Bleibt also die Frage, welche Fledermausindividuen aus welchen
 Quartieren des Umfeldes regelmäßig auf dem Gelände jagen, trinken usw.
 und wie groß die Betroffenheit dieser jeweiligen Quartiere (lokalen
 Populationen) ist.
 
 Das Fledermausgutachten sagt ja auch sehr deutlich, welche Bedeutung
 gerade die Gewässerstrukturen für alle Fledermausarten haben und dass
 es hier möglichst zu keinen Störungen kommen sollte. Dieses kann man
 nur unterstreichen!
 
 Grundsätzlich denke ich persönlich, dass man diese Flächen weiterhin
 naturnah gestalten und entwickeln sollte und dass dier eine solche
 Motorsportfläche nichts zu suchen hat. Dafür gibt es bereits
 ausreichend Flächen im Kreis Segeberg und es müssen nicht noch weitere
 Naturflächen dafür zerstört werden.
 
 Sie sollten sich mit ihrem Anliegen auch noch an die BUND-Kreisgruppe
 wenden, um sich weitere Unterstützung zu holen. Ansprechpartner sind
 Herr Dr. Niehusen, Norderstedt und Herr Arne Hansen, Klein
 Gladebrügge.
 
 Viel Erfolg bei ihren Bemühungen!
 Herzliche Grüße
 Stefan Lüders
 
 -- 
 
 NABU Landesstelle Fledermausschutz und -forschung
 Schleswig-Holstein
 -Stefan Lüders-
 Referent für Fledermausschutz
 Oberbergstrasse 9
 
 23795 Bad Segeberg
 
 Tel.:  04551 - 963 999
 Mobil: 0176 - 478 45 007
 Fax:   04551 - 532 9 333 
 
 stefan.lueders@nabu-sh.de 
 

Ich möchte Sie bitten, auch diese Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu berücksichtigen.  

 

Mit freundlichem Gruß  

Detlef Podalski 

 

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens – gerne per Mail. 

Dankbar wäre ich auch über eine Zwischenmitteilung über den Stand der Anerkennung als Naturdenkmals für die auf dem Gelände befindliche „Bilderbucheiche“ mit einem Stammumfang von 461cm. 

 

Veröffentlicht: 13.11.2019

Verfahrensrüge 

Zunächst einmal rüge ich beachtliche Mängel des Auslegeverfahrens. In der amtlichen Bekanntmachung vom 21.03.2019 fehlt der nach §3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) der für ein solches Verfahren verlangte Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Zudem fehlt der nach §3(3) BauGB gebotene Hinweis für Umweltvereinigungen.

Die Formulierung: „Eigene Überlegungen können innerhalb des genannten Zeitraumes geäußert werden“ ist geeignet, die Bürgerinnen und Bürger im Planverfahren über ihre Rechte im Planverfahren in die Irre zu führen.

Ein normal Denkender wird meinen, er/sie können allenfalls Verbesserungsvorschläge machen. 

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Vorab wird die Landesplanung/Regionalplanung bereits beratend tätig. Mit den Beteiligten vor Ort versucht sie frühzeitig Nutzungskonflikte zu entschärfen und Lösungen für die Planungen zu finden.

Zumindest dem Gebot des zweiten Satzes ist die Stadt Kaltenkirchen nicht nachgekommen, da schon fast abschließend mit den noch zu beteiligenden Behörden verhandelt worden ist.

Eine rechtliche Bewertung dieses Punktes erfolgt noch.

Inhaltlich mache ich folgende Bedenken geltend, bzw. gebe die nachstehende Stellungnahme ab:


 

Begründung des Planbüros Architektur + Stadtplanung  

Grundlagen  

Das Planungsbüro führt u.a. aus: 

…. der südliche Teilbereich ist dichter mit Nadelgehölzen bewachsen.  

Dort befindet sich tatsächlich ein vitaler Laubwald 

In der Beschreibung des Plangebietes hat das Planungsbüro übersehen, dass sich direkt an das Grundstück für die Motocross-Großanlage angrenzend, ein großer – in der Gemeinde Alveslohe belegener Wald, befindet. Beachten Sie bitte auch die beigefügte Bildergalerie.  

Anlass, Ziele und Verfahren  

Das Planungsbüro und die planvorlegende Stadt Kaltenkirchen suggerieren dem Leser, dass die Planungen für eine Motorcrossanlage in direkter Verbindung mit der Ausweisung des Flora-Fauna-Habitats „Kaltenkirchener Heide“ stehen.                                                                                                                          

Ich betrachte dieses als Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist 2008 aufgegeben worden. Seitdem galten diese Flächen als Wald im Sinne von §2(1) des Waldgesetzes. 

Folgt man den Ausführungen des Planungsbüros, dann waren es die Mitglieder des Motorsportvereines, die seit 2008 illegal und unter Verstoß gegen das Waldgesetzes diese Fläche als „Trainingsanlage“ genutzt haben. 


 

Vorhaben  

Ein Planungsbüro, welches tatsächlich vorträgt:

„Für den ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb ist eine Tankzone vorgesehen, in der die Maschinen auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Plane oder Matte betankt werden können“

ist fachlich unqualifiziert. Ihm fehlen jegliche Kenntnisse des Umwelt- und Natur- und Gewässerschutzes.

Die am Planverfahren beteiligte Ingenieursgesellschaft Steinburg schreibt zu diesem Thema:

Das Grundwasser wurde im Sept. 2018 bei etwa 4,90 bis 5,90 m , im tief liegenden südlichen Teil des Areals bei nur 0,90 m unter Gelände angetroffen. Die jahreszeitlichen Schwankungen werden bis auf 1m geschätzt, so dass es gelegentlich bis zur Geländehöhe ansteigen kann. 

Und das Planungsbüro meint, dass auf dieser Fläche 40 Motorräder, viele davon mit ölhaltigem Zweitaktgemisch angetrieben und stark gefettete Antriebsketten haben, auf einer Plastikplane betankt werden sollen!

Eine Stellungnahme des Dezernates 44 – Grundwasserhydrologie, Grundwasserschutz des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume soll im weiteren Verlauf des Verfahrens eingeholt werden. Meine Stellungnahme/Einwand soll dabei dem Landesamt zur Kenntnis gegeben werden. 

Die Aussagen des Planungsbüros und des Bürgermeisters zu den vorgesehen Betriebszeiten sind beliebig und nicht justiziabel. Hat ein künftiger Betreiber der Anlage erst einmal eine Betriebsgenehmigung, kann der die Ausweitung der Genehmigung beantragen und wird sie wahrscheinlich auch bekommen

(so geschehen im Zusammenhang mit der Testanlage für Rammen im dortigen Gewerbegebiet!)

Die Affinität der Stadt zu diesem Sport lässt das befürchten. 

Das Lärmgutachten schafft dafür explizit schon die Voraussetzung. 

 

Die Ausführungen des Planbüros bedürfen der Ergänzung: 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche nicht nur als Wald dar – sondern dort befindet sich tatsächlich ein Wald!

Der Wald ist ein sogenannter „Körperschaftswald“, da er im Besitz der Stadt Kaltenkirchen ist.

Für „Wald“ gelten u.a. folgende Bestimmungen des Waldgesetzes SH.

§ 1 
 Grundsatz, Gesetzeszweck 

Der Wald in Schleswig-Holstein gehört zu den Naturreichtümern des Landes, ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen und bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Nach Maßgabe dieses Gesetzes ist der Wald in seiner Gesamtheit zu schützen und in seiner Lebens- und Funktionsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. 

§ 6 
 Zielsetzungen für den Staats- und Körperschaftswald 

Der Staats- und Körperschaftswald dient in besonderem Maße dem Allgemeinwohl. Er ist unter besonderer Berücksichtigung der Schutz- und Erholungsfunktion zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu vermehren. 10 Prozent der Gesamtfläche des Staats- und Körperschaftswaldes sollen zur Schaffung eines Netzes von Naturwäldern aus der Bewirtschaftung genommen werden. 

Eine Kommune steht nach meiner Auffassung in der besonderen Pflicht, dem Grundsatz des Waldgesetzes und insbesondere des §6 Waldgesetz nachzukommen.


 

Ziele

Alternativprüfungen

Das Planungsbüro und die planvorlegende Stadt Kaltenkirchen versuchen erneut, die Öffentlichkeit zu täuschen!

Das Planungsbüro führt aus: „Eine geeignete Fläche stellte der ehemaligen Standortübungsplatz Moorkaten dar. Die Nutzung wurde jedoch nach der Ausweisung der Fläche als Flora-Fauna-Habitat (Kaltenkirchener Heide) nicht mehr möglich.“

Falsch. Nach Aufgabe des Standortübungsplatzes durch die Bundeswehr im Jahre 2008war dort Wald. Nach dem Waldgesetzt des Landes Schleswig-Holstein war und ist das Befahren des Waldes mit Motorrädern verboten!

Das Planungsbüro schreibt u.a.:

„Weiter wurde innerhalb der umliegenden Nachbarkommunen ebenfalls geprüft, ob eine Ansiedlung des benötigten Trainingsgeländes außerhalb des Stadtgebietes möglich wäre. Die Suche nach einer geeigneten und verfügbaren Fläche verlief ohne Erfolg.“

In nur ca. 15km Entfernung liegt die Sportanlage des MSC Bokel. „Gastfahrer“ haben die Möglichkeit gegen eine Gebühr, auf der Strecke zu trainieren.

In ca. 50km Entfernung liegt die Anlage des MCE Tensfeld. Auch dort sind „Gastfahrer“ zugelassen.

Die Kaltenkirchener Taucher müssen ca. 100km fahren – ebenso die Kaltenkirchener Segelflieger; um ihren Sport ausüben zu können. 

Anliegerbeschwerden und -konflikte konnten weder im Zusammenhang mit der Anlage „Bokel“ noch mit der Anlage „Tensfeld“ recherchiert werden.

Warum wurde die Idee einer Trainingsanlage in Nützen nicht weiterverfolgt?

Übergeordnete Planungen

Landes- und Regionalplanung

Die Aussagen des Planungsbüros und die Argumentationskette können, nur als „absurd“ bezeichnet werden.

Eine Anlage die zu

  • erheblichen Lärmeinwirkungen für viele Kaltenkirchener Bürgerinnen und Bürger 
  • einer erheblichen Beeinträchtigung von Flora und Fauna und Grundwasser
  • die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erholungswertes des direkt angrenzenden Waldes
  • die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der dort vorhandenen Fledermauspopulation 

führt und allen Ansätzen für eine kleinräumige Klimaverbesserung zuwiderläuft, kann nicht ansatzweise vorteilhaft für eine Raumordnungs- Landes- und Regionalplanung sein. Waldumwandlungen Für eine Motocross-Großanlage passen nicht mehr in die Zeit!

Eine derartige Planung führt alle Aussagen und Erklärungen der Landesregierung zu Klima- und Waldschutz ad absurdum.

Zudem hat das Planungsbüro bei seinen Betrachtungen der Landes- und Regionalplanung den Landschaftsplan der Stadt Kaltenkirchenübersehen.

Die 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes enthält u.a .folgende Aussagen, die das Gelände der geplanten Motocross-Großanlage betreffen:

„Die Flächen westlich der Autobahn (Moorkaten und Heidkaten)- also den Standort der geplanten Motocross-Großanlage- werden als Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum dargestellt.“ 

„Als Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems ist……… die "Krückau" und ihr Zufluss von Moorkaten ………als Schwerpunktbereich aufgenommen.“ 

„Auch die Krückau und ihre Niederung besitzt aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege eine herausragende Bedeutung, die sowohl durch ihre planungsrechtliche Ausweisung als regional/landesweit bedeutende Biotopverbundachse im Landschaftsrahmenplan bzw. Landschaftsplan hervorgehoben als auch durch die hier befindlichen naturnahen Gewässerabschnitte bzw. die im Zuge der naturnahen Umgestaltung wieder renaturierten Fließstrecken dokumentiert wird.“

Die geplante Nutzung der Fläche als Motocross-Großanlage verstößt eklatant gegen die Deklarationen der Stadt Kaltenkirchen im Landschaftsplan!! 

„..den Schutz, die Wiederherstellung, Entwicklung, Erweiterung und Pflege von Biotopen und Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten und der gesetzlich geschützten Biotope nach § 15a und § 15b LNatSchG  • die Vermeidung, Verminderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen der Natur • die Sicherung und Schaffung eines Biotopverbundsystems • den Erhalt und die Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur • den Schutz, die Verbesserung der Qualität und die Regeneration von Boden, Gewässern, Luft und Klima.. „  

Die Darstellung der Fläche im Landschaftsplan mit der Einstufung: „Wertgebende Kriterien in hohem Maße erfüllt“ (kleiner rot dargestellter Flächenbereich) und „Wertgebende Kriterien erfüllt“ bedürfen im weiteren Verlauf des Planverfahrens der Aufklärung und Erläuterung. 

Ebenso soll dargestellt werden, warum von der Absicht der Stadt, die Fläche als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, jetzt Abstand genommen wird.


 

Ziele

Die Ausführungen des Planbüros zum Thema „Bebauungsplan“ sind falsch!

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich!

So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 10. Senat Entscheidungsdatum: 15.03.1993, AZ 10 S 380/92 erkannt, dass bereits Betonfundamente für eine Anzeigetafel und Reifenstapel bei einer Motorsportanlage eine bauliche Anlage darstellen. 

Das Planungsbüro hätte mit einer einfachen Abfrage im öffentlich zugänglichen Internet auf dieses Urteil stoßen können.

Nach Recherche des Verfassers ist dieses höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik.

Hier sollen u.a. gebaut werden:

-Überdachung der Abstellflächen für Großgeräte

- zwei Wohncontainer (ich gehe davon aus, dass es sich um ehemalige Wohncontainer der   Asylbewerber-Unterbringung handelt, die zum dauerhaften Wohnen geeignet sind) das Ingenieurbüro Steinburg spricht von 3 Servicegebäuden

- eine feste Überdachung

- Befestigung der Fläche des Fahrerlagers

-Streckenkreuzungen in Form von Tunneln

- eine Kleinkläranlage

- Sammelanlagen für Oberflächenwasser

- Ausbildung einer Stehtribühne

- Anlage von einem oder mehreren Teichen für Brandschutz oder Fahrbahnbewässerung

- Brunnen

- interne Zäune

 

Es handelt sich zweifellos um eine bauliche Anlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich ist.

Die fachliche Eignung des Planungsbüros wird nochmals bezweifelt.

Das Planungsbüro schreibt u.a.: „Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens auf Basis von 35 (2) BauBG in Zusammenhang mit der Genehmigung nach dem BimSchG ist der Betrieb des Trainingsgeländes auf Basis der Flächennutzungsplanänderung freizugeben.

Gehen Sie bitte davon aus, dass bereits gegen einen Planfeststellungs- bzw. Satzungsbeschluss  Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wird.


 

Natur, Landschaft und Artenschutz
Boden

Das Planungsbüro führt u.a. aus:

„….. das Grundwasser steht zumindest zeitweise bis 1,00 unter der Flur an.“

Die planbeteiligte Ingenieurgesellschaft Steinburg führt hierzu aus:

„Das Grundwasser wurde im September 2018 bei etwa 4,90 bis 5,90m, im tiefliegenden südlichen Teil des Areals bei nur 0,90 m unter Gelände angetroffen. Die jahreszeitlichen Schwankungen werden auf auf bis zu 1m geschätzt, so dass es gelegentlich bis zur Geländehöhe ansteigen kann.“

Der Unterzeichner glaubt der Ingenieurgesellschaft Steinburg. Die Differenz in den Ausführungen der Planungsbeteiligten ist aufzuklären.

Gewässer

Das Planungsbüro beschreibt einen „temporär wasserführenden Graben“.

Dabei handelt es sich um den kartierten Vorflutgraben 307.2 der Krückau. Auch das hätte das Planungsbüro mit einer einfachen Recherche im öffentlich zugänglichen Internet ermitteln können.

Der Graben grenzt direkt an die geplante Motocross-Großanlage. Nach den selbst vorgelegten Planunterlagen wird demnach -jahreszeitlich bedingt- im Grundwasser gefahren werden. Auch sind erhebliche Geländeeingriffe, wie z.B. Vertiefungen vorgesehen. Damit sind negative Auswirkungen auf das Gewässersystem der Krückau zu besorgen. Insbesondere auch wegen der vorgesehenen Einbringung von Waschwasser in den Boden – da auf Geländeteilen die mit Öl und Schmierfett behafteten Fahrzeuge mit Hochdruckreinigern auf einer Plane (siehe Ziff. 5.2 Ingenieurgesellschaft Steinburg) gereinigt werden sollen.

Die naturnahe Gestaltung des Grabens 307.2 und die naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltebeckens – dass sich inzwischen zu einem Biotop entwickelt hat- waren Teil von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Kaltenkirchen 66.

Das Gebiet wird im Bebauungsplan 66 der Stadt Kaltenkirchen auch als „Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebietes beschrieben“.

Eine Stellungnahme des Gewässerpflegeverbandes Krückau-Pinnauzum geplanten Bau der Motocross-Großanlage soll eingeholt werden.

Ebenso ist eine Stellungnahme der Abteilung 4 des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume einzuholen.


 

Natur, Landschaft und Artenschutz 

Das Planungsbüro führt u.a. aus:

„Nur am westlichen Rand sind einige Solitärbäume zu finden“

Auf dem Gelände befinden sich mindestens 3 Bäume, die unter die Baumschutz-Satzung der Stadt Kaltenkirchen fallen. Darunter eine „Bilderbucheiche“ mit einem Stammumfang von 461 cm.

Der Unterzeichner hat beim Kreis Segeberg die Anerkennung dieser Eiche als Naturdenkmal beantragt. Die Eiche ist übrigens mächtiger als die bereits als Naturdenkmal anerkannte Eiche in der Nähe des Rathauses Kaltenkirchen bei der Post.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die vom Planungsbüro beschrieben „Nadelgehölze“ Laubbäume sind!

 

Kuckuck

Der Kuckuck steht auf der „Vorwarnliste“ bedrohter Arten.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein führt zu Arten auf der Vorwarnliste auf:

Die Bestände dieser Arten sind zu beobachten. Durch Schutz- und Hilfsmaßnahmen sollten weitere Rückgänge verhindert werden.

Der Bau einer Motocross-Großanlage dürfte nicht als Schutz- und Hilfsmaßnahme gelten

 

Fledermäuse

Das Planungsbüro führt u.a.aus:

„….. stellt insbesondere das Regenrückhaltebecken ein Schwerpunkt der Jagdaktivitäten dar“.

Das ist unzutreffend. Das gesamte Gebiet der geplante Motocross-Großanlage ist Jagdgebiet von Fledermäusen, wie mir vom Jagdpächter des angrenzenden Waldes in der Gemeinde Alveslohe und einem Landwirt aus Alveslohe berichtet wurde.

Der Unterzeichner und Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die geplante Motocross-Großanlage werden in den Hauptflugmonaten der Fledermäuse eigene Beobachtungen anstellen. 

Dass die Planungen mit den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein in Einklang stehen, wird erheblich bezweifelt

Hierzu wird noch recherchiert und ggf. detailliert in kommenden Verfahren, wie z.B. 2. Bürgerbeteiligung, Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz oder im Rahmen des erforderlichen Bebauungsplanverfahren vorgetragen.

Eingriffe in Fledermauspopulationen erfolgten bereits mit den Baugebieten „Lindrehm-Süd“ (altes Krankenhaus) und „Wiesenpark“.

 

Weiter wird bezweifelt, dass die geplante Motocross-Großanlage nach § 35 (2) BauGB überhaupt genehmigungsfähig ist.

Reptilien/Amphibien

Die Vermutungen des Planungsbüros reichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht aus.

Eine qualifizierte Bestandsaufnahme ist erforderlich.

Die vorgesehene Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bedürfen der näheren und detaillierten Beschreibung.


 

Planerische Vorgaben und Schutzansprüche
Ver- und Entsorgung

Wasserwirtschaft 

Siehe Anmerkungen zum Thema „Boden“

Das Planungsbüro führt u.a. aus:

„Das von den bei Umsetzung versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser ist nur geringfügig verschmutzt.“

Vor dem Hintergrund, dass die planbeteiligte Ingenieurgesellschaft Steinburg unter Ziff. 5.2 ein Reinigen der Sportfahrzeuge mit Hochdruckreinigern beschreibt, wird diese Aussage angezweifelt.

Es bedarf daher einer Kleinkläranlage mit einer Stufe für die Reinigung von mineralölhaltigen und fetthaltigen Abwässern. Ob selbst eine Kleinkläranlage ohne diese Stufe technisch machbar und wasserrechtlich genehmigungsfähig ist, erschließt sich dem Unterzeichner derzeit noch nicht. 

 

Wasserversorgung

 Für den Bau eines Brunnens bedarf es der wasserrechtlichen Erlaubnisdes Kreises Segeberg.

 

 Schmutzwasserableitung

Ob die geplante Kleinkläranlage nach DIN 4261 "Kleinkläranlagen" als allgemein anerkannte Regeln der Technik und landesrechtliche Regelung gemäß Anhang 1, Teil C, Absatz 4 und 5 der Abwasserverordnung überhaupt technisch möglich und genehmigungsfähig ist, wird schon hinsichtlich der dargestellten Grundwasserstände bezweifelt.

Das Planungsbüro beschreibt einen „überschaubaren Anfall „von Schmutzwasser.

Bei 40 Teilnehmern täglich kann nicht von einem überschaubaren Anfall von Schmutzwasser gesprochen werden.

 

Müllbeseitigung und Wertstoffsammlung

Es wird bezweifelt, dass die bis zu 30to schweren, dreiachsigen Müll- und Entsorgungsfahrzeuge den Platz der Sammelbehälter auf dem Gelände überhaupt erreichen können.

Eine Stellungnahme des Wegezweckverbandes unter Benennung der Fahrstrecke auf dem Gelände soll eingeholt werden – auf denkbare Interessenkonflikte ist zu achten.

 

Belange des Brandschutzes

Teile der Anlage sind Grasflächen, die saisonal austrocknen. Durch die regelhafte und intensive Nutzung dieser Flächen besteht eine erhöhte Brandgefahr, da die Auspuffanlagen der Geländemaschinen sehr heiß werden.

Die Abstandsbeschreibung des Planungsbüros ist falsch. Die Anlage grenzt unmittelbar an ein größeres Waldgebiet (vornehmlich Nadelwald) in der Gemeinde Alveslohe an.

Der Abstand zum nächsten Löschwasserbrunnen beträgt lt. Planungsbüro 650m.

 

Im Feuerwehrwesen bedeutet dieses den Aufbau einer „Wasserversorgung über längere Wegstrecke“ die sehr zeit- und personalintensiv ist.

Eine ausreichend dimensionierte Trinkwasser- bzw. Löschwasserleitung mit entsprechenden Wasserentnahmestellen auf der Anlage ist daher erforderlich.

Feuerlöscher sind für die Bekämpfung von Flächenbränden ungeeignet.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens soll eine für den vorbeugenden Brandschutz im Kreis Segeberg  zuständige Dienststelle eine Stellungnahme abgeben.

 

Denkmalschutz, Kampfmittel und Altlasten

Das Planungsbüro hat die „Bilderbucheiche“ auf dem Gelände übersehen. Die bislang von menschlichen Eingriffen verschonte und vitale Eiche hat einen Stammumfang von 461cm. 

Siehe auch meine Ausführungen zu Natur, Landschaft und Artenschutz. (Siehe Bildergalerie)


 

Zum Lärmgutachten der Fa. Akustik Labor Nord (ALN) 

Vorbemerkung:

Ich kritisiere, dass in den Bearbeitungsunterlagen der Fa. ALN der Lärmaktionsplan der Stadt Kaltenkirchen nicht aufgeführt wurde. Er hätte dem Gutachter wichtige Hinweise liefern können.

Der von der Fa. LAIRM Consult GmbH entworfene Lärmaktionsplan ist sehr detailliert und aus Sicht des Unterzeichners auch sehr qualifiziert.

Da die Fa. LAIRM Consult GmbH Urheberrechte geltend gemacht hat, verbietet es sich mir, den Lärmaktionsplan zu zitieren und vergleichende Betrachtungen mit den Aussagen des Lärmgutachters anzustellen.

Der Lärmaktionsplan zeigt deutlich, dass u.a. die Wohnbevölkerung im äußeren westlichen Bereich von Kaltenkirchen erheblichen Lärmbelastungen durch die A7 ausgesetzt ist. Der Lärmaktionsplan befasst sich mit vielen Einzelaspekten der Lärmminderung im Stadtgebiet. U.a. wird der Bereich westlich Lindrehm als Brennpunkt für Lärmminderungsmaßnahmen beschrieben.

Nur wenige Wochen nach Vorlage des Planes in der Stadtvertretung (Bauausschuss), plant die Stadt Kaltenkirchen ein eigenes Projekt. Mit diesem Projekt werden Teile der Bevölkerung im westlichen Bereich von Kaltenkirchen -also auch westlich Lindrehm- Lärmsteigerungen von bis zu 10dB(A) ausgesetzt werden. Dieses muss auch hingenommen werden, weil der Gutachter meint, dass Grenzwerte damit noch nicht überschritten werden.

Das Lärmgutachten enthält nach erster Durchsicht Fehler, die bedingt durch die kurze zur Verfügung stehende Zeit noch nicht qualifiziert dargestellt werden können.

Sie werden in den künftigen Verfahren (Immissionsschutzrechtliches Verfahren, Bebaungsplanverfahren) vorgetragen.

 

 Wenn die Stadt in einer Vorlage an die Stadtvertretung darauf hinweist, dass die dort ansässigen Firmen dem Projekt zugestimmt haben dann muss aus Gleichheitsgründen die Zustimmung der dort lebenden Bürger eingeholt werden. Eine Stellungnahme der im Gewerbegebiet wohnenden Bewohner soll eingeholt werden.

 

Der Lärmgutachter schreibt:

 

„Das Untersuchungsgebiet ist geprägt durch gewerbliche/industrielle Nutzungen.“

 

Das Untersuchungsgebiet ist ebenso geprägt durch landwirtschaftliche Nutzung und größeren Waldvorkommen.

 

Veranstaltungen

 

Der Unterzeichner und ein Mitglied der Bürgerinitiative haben am 30.04.2019 Akteneinsicht nach § 3 des Informationszugangsgesetzes in die vollständige Planungsakte genommen.

Eine vollständige Auswertung der Akten konnte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen:

Gleichwohl ergeben sich folgende Erkenntnisse.

Insgesamt liegen 4, zeitlich unterschiedlich eingereichte Betriebsbeschreibungen vor.

In älteren Betriebsbeschreibungen wird z.B. ausgeführt:

Enduro: „Bei Trainingstagen wird mit max. 100 bis 120 Teilnehmern gerechnet“ Motocross:“ Bei Trainingstagen wird mit bis zu 150 Teilnehmern gerechnet“

Teilnehmerzahlen bei Wettbewerbsveranstaltungen:

Enduro: „Die Teilnehmerzahlen bei Enduro-Veranstaltungen liegen regelmäßig bei bis zu 350 Teilnehmern“

Motocross. „Die Teilnehmerzahlen liegen regelmäßig bei bis zu 240 Teilnehmern“

Zuschauerzahlen:

Enduro: Je nach Wertigkeit der Veranstaltung wird mit bis zu 500 Zuschauern gerechnet, welche überwiegend mit eigenem PKW anreisen

Motocross: Je nach Wertigkeit der Veranstaltung wird mit bis zu 3.000 Zuschauern, welche überwiegend mit eigenem PKW anreisen.

Fahrerlager/Parkplätze

B) Zuschauer:

Ausgehend von rund 3.000 Zuschauern bei Veranstaltungen muss mit rund 1000 Pkw gerechnet werden

C) Camping

Die Anzahl der Zuschauer, welche mit Campingfahrzeugen die Veranstaltung besuchen wird auf 50 geschätzt.

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Zahlen konnten im Rahmen einer ersten Durchsicht, nicht gefunden werden.

 

Das Lärmgutachten schafft schon die Voraussetzungen für 10 Veranstaltungen.

Der Unterzeichner geht davon aus, dass derartige Veranstaltungen dort auch stattfinden sollen.

Das würde auch erklären, warum der Bürgermeister Kaufangebote für Grundstücke in unmittelbarer Umgebung der Anlage macht.

Im weiteren Verlauf der Planung soll eine aktuelle und detaillierte Betriebsbeschreibung vorgelegt werden – Abschriften oder Kopien aus dem Handbuch des Deutschen Motorsport Bundes reichen hierfür nicht aus. 


 

Zum Beitrag der Ingenieurgesellschaft Steinburg

Anbindung an das öffentliche Straßennetz  

Es wird bezweifelt, dass diese Anbindung ausreicht. Die Anbindung erscheint für dreiachsige, bis zu 30to schwere Fahrzeuge für Müllabfuhr, Komposteinsammlung, Recycling und für Saug- und Transportfahrzeuge für die Klärgrubenentsorgung nicht geeignet.

Bei möglicherweise angedachten Rennsportveranstaltungen wird das „Chaos“ ausbrechen, weil keine Parkplätze in der Nähe der Motocross-Großanlage zur Verfügung stehen. 

 

Trinkwasser 

Eine Entnahme von Löschwasser sollte, entgegen des Vorschlages der Ingenieurgesellschaft, eingeplant werden. Erdbecken sind in der Regel dann ausgetrocknet, wenn sie zur Wasserentnahme durch die Feuerwehr gebraucht werden. 

Selbst die Ingenieursgesellschaft Steinburg schreibt:

„Die Rennstrecke verläuft über zwei Flurstücke mit Mischwaldbestand für die eine Brandgefahr grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann“

An dieser Stelle sei auch nochmals aufgeführt, dass unmittelbar an die geplante Anlage angrenzend ein größeres Waldgebiet liegt.

Eine Stellungnahme der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Dienststelle des Kreises Segeberg soll eingeholt werden.

 

Niederschlagwasser

Staubschutz/A 7

Motocrossanlagen erzeugen beim Betrieb große Staubmengen. Die Hauptwindrichtung liegt in Richtung A7 und den Westteil von Kaltenkirchen. Es wird nicht dargestellt wie großflächige und kurzfristige Bewässerung der Anlage zur Staubbindung erfolgen kann.

Eine Stellungnahme der zuständigen Bundesautobahn-Verwaltung soll eingeholt werden, da ich auch als häufiger Nutzer dieses Autobahnabschnittes, Gefahren durch Staubeinwirkungen auf den Verkehr auf der A7 befürchte.

Die A7 grenzt unmittelbar an die geplante Anlage an.

Der A7 Parkplatz Moorkaten wurde erheblich ausgebaut, um insbesondere LKW-Fahrern die Möglichkeit zu geben, dort Ihre Ruhezeiten zu verbringen. Die geplante Motocross-Großanlage grenzt unmittelbar ohne Abschirmung an diesen Parkplatz.

Auch zu dieser Thematik soll eine Stellungnahme der Bundesautobahn-Verwaltung eingeholt werden.

 

Wasserwirtschaft

Für die vorgesehene Auffüllung der Erdbecken mit Grundwasser bedarf es der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Brunnenanlage.

Abzäunung

 

Eine Abzäunung, müsste so gestaltet sein, dass ein „wildes“ Befahren der Anlage ausgeschlossen wird. Ein Spanndraht-, Maschendraht- oder Stacheldrahtzaun reichen hierfür nicht aus, wie mir von zwei Landwirten und einem Waldbesitzer berichtet wurde. Er müsste so hergerichtet werden, dass er mit einem Saitenschneider oder einer Zange nicht geöffnet werden kann.

Siehe hierzu auch einen Bericht aus der Stadt Boizenburg:

https://www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/motorsport-mit-konfliktpotenzial-id7432371.html


 

Untersuchungsrahmen zur Umweltprüfung

Schutzgut Mensch

Die Aussage des Planungsbüros, dass die überplanten Flächen im Prinzip nicht zugänglich sind, ist falsch. Die Flächen sind leicht über die Alvesloher Straße und einen Waldweg und über weitere Zugangsmöglichkeiten zu erreichen (siehe Bildergalerie).

Schutzgut Wasser

Der Aussage des Planungsbüros „die außerhalb des Geltungsbereichs vorhandenen Oberflächenwasser werden nicht beeinträchtigt“ wird widersprochen.

Siehe hierzu auch meine Ausführungen zum Gewässer „Krückau“.

Untersuchungsbedarfe

Das Planungsbüro führt aus: „Aufgrund der Waldeigenschaft wird ein Antrag nach Landeswaldgesetz zu stellen sein“.

Unter Ziff. 4.2.1 führt das Planungsbüro aus: „Die Untere Forstbehörde hat dem Vorhaben grundsätzlich unter der Vorgabe einer adäquaten Ersatzaufforstung zugestimmt.

Diese Aussage wird bezweifelt – zumal die untere Forstbehörde ja noch keine Kenntnisse von den Dimensionen des Projektes und für die Entscheidung notwendigen Details haben konnte. Außerdem verwechselt das Planungsbüro immer noch Laub- und Nadelwald.

Die Diskrepanz in den Aussagen ist aufzuklären.